Die energetische Baubegleitung sichert dem Bauträger von Antragstellung bis zur Abrufung der Fördersumme, dass alle BAFA-relevanten technischen Anforderungen und Prozesse innerhalb einer energetischen Sanierungsmaßnahme eingehalten werden, um am Ende die staatliche Fördersumme zu erhalten.
Die Förderung der energetischen Baubegleitung kann einen erheblichen finanziellen Vorteil für Bauherren und Immobilieneigentümer darstellen. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 50 % gefördert. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:
Fördergegenstand
Die Förderung umfasst energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen stehen. Diese Maßnahmen können folgende Bereiche abdecken: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.