Der hydraulische Abgleich
Kompliziert, aufwendig-aber super effektiv.
Wir machen’s!

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Hydraulischer Abgleich - Fragen Sie den Energieberater

Was ist der hydraulische Abgleich und wann ist dieser notwendig?

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren zur Einstellung und Optimierung des Wasserdurchflusses in Heizungsanlagen. Dabei wird der Durchfluss von warmem Wasser zu den Heizkörpern oder Heizkreisen angepasst, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen zu erreichen. 

Bei Verfahren B werden die Heizkörper oder Heizkreise in der Anlage einzeln betrachtet und der benötigte Durchfluss für jeden einzelnen Heizkörper berechnet. Dabei werden Faktoren wie Heizkörpergröße, Ventileinstellungen, Rohrdurchmesser und Druckverluste berücksichtigt.

Das Ziel des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist es, den Durchfluss in jedem Heizkörper so einzustellen, dass überall die gewünschte Heizleistung erreicht wird und kein Heizkörper unterversorgt oder überdimensioniert ist. Dadurch kann eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen gewährleistet werden, was zu einer höheren Energieeffizienz und einem verbesserten Raumklima führt.

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Wann braucht man einen hydraulischen Abgleich?

Die Bafa schreibt den hydraulischen Abgleich bei förderfähigen Heizungsanlagen vor, um die entsprechende Heizungsförderung zu erhalten. Ohne hydraulischen Abgleich-keine Förderung für Ihre neue Heizung.
Der Grund für diese Förderbedingung liegt darin, dass der hydraulische Abgleich dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu optimieren und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung in den Räumen kann die Heizungsanlage effizienter arbeiten und es wird vermieden, dass einige Räume überheizt werden, während andere unterversorgt sind.

Hydraulischer Abgleich/Heizungsoptimierung nach § 60b GEG:
Die Fristen ab dem 01.10.2024 müssen ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger auf Optimierung geprüft werden (§ 60b GEG).
Hier gelten folgende Fristen:
Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.09.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Eine Heizungsanlage, die vor dem 01.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30.09.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Bei der Prüfung untersuchen Fachleute die Heizung auf wesentliche Energieverluste. Kommen Mängel zum Vorschein, können sie einschätzen, ob eine Optimierung der Einstellungen ausreicht oder eine Reparatur notwendig ist. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen entsprechen weitgehend denen aus der EnSimiMaV.
Zu prüfen ist unter anderem, ob

  • die Regelungseinstellungen optimiert sind,
  • eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist,
  • die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos vorhanden ist und
  • inwieweit die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann.