Verkäufer von Immobilien müssen potenzielle Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Zudem reicht es nicht, Unterlagen dazu erst kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Gibt es an einer Immobilie Mängel oder Sanierungsbedarf, so müssen Verkäufer dies sehr transparent offenlegen, sagt der BGH.
Aus diesem Grund empfehle ich, Immobilien mit einer bezuschussten Energieberatung im Verkaufsmarkt zu positionieren.