Wer eine neue Heizung mit KfW-Zuschuss fördern lässt, kommt an bestimmten technischen Nachweisen nicht vorbei:

  • hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831)
  • technische Dokumentation (z. B. VDZ-Nachweis)
  • BzA – Bestätigung zum Antrag
  • BnD – Bestätigung nach Durchführung

Diese Nachweise sind für die KfW verpflichtend – unabhängig davon, ob die Leistung als „energetische Baubegleitung“ bezeichnet wird oder nicht.

Was viele Eigentümer übersehen:
Genau dieses Leistungspaket kann zusätzlich als energetische Baubegleitung nach § 35c EStG zu 50 % über die Einkommensteuer gefördert werden.