Wer eine neue Heizung mit KfW-Zuschuss fördern lässt, kommt an bestimmten technischen Nachweisen nicht vorbei:
- hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831)
- technische Dokumentation (z. B. VDZ-Nachweis)
- BzA – Bestätigung zum Antrag
- BnD – Bestätigung nach Durchführung
Diese Nachweise sind für die KfW verpflichtend – unabhängig davon, ob die Leistung als „energetische Baubegleitung“ bezeichnet wird oder nicht.
Was viele Eigentümer übersehen:
Genau dieses Leistungspaket kann zusätzlich als energetische Baubegleitung nach § 35c EStG zu 50 % über die Einkommensteuer gefördert werden.